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Warum diese Seite erstellt wird
Gemessen mit
Womit gemessen wird
Kurven
Wie die Kurven entstehen

Kurven lesen
Etwas zum Lesen dieser Kurven
Einladung
Einladung zum Mitmachen
Von wem
Wer macht die Seite
Links und Adressen
Links und Adressen
Dezibel
Was ist ein Dezibel?
Immissionsrichtwerte, Spitzenpegel,
Mittelungspegel, Flughafenvergleich
Die Immissionsrichtwerte,
Spitzenpegel, der "Mittelungspegel",
Vergleich mit Flughafenlärm
Beschwerde
Aufsichtsbeschwerde
beim Regierungspräsidenten
gegen neue Sperrzeit-Ausnahmen
Klage
Klage vor dem
Verwaltungsgericht
Karlsruhe
"Lärm und Sperrzeit" Texte
Texte zu
Lärm und Sperrzeit
Wiesbadener Gerichtsvergleich
Vergleich vor dem Wiesbadener
Verwaltungsgericht
Video zum Heidelberger Altstadtlärm
SWR - Video zum
Heidelberger Altstadtlärm
Erklärung zum Heidelberger Altstadtlärm
Bürgeraussagen zum
Heidelberger Altstadtlärm
Nach dem Vergleich
Wie geht es jetzt weiter?
"Mittelungspegel" nach der TA Lärm
Mittwoch 11. 11.
Freitag 13.11.
Samstag 14.11.
Sonntag 15.11
Montag 16.11.
Dienstag 17.11.
Mittwoch 18.11.
Donnerst 19.11.
Freitag 20.11.
Samstag 21.11.
Sonntag 22.11.
Montag 23.11.
Dienstag 24.11.
Mittwoch 25.11.
Donnerst 26.11.
Freitag 27.11.
Samstag 28.11.
Sonntag 29.11.
Montag 30.11.
Dienstag 1.12.
Mittwoch 2.12.
Donnerstag 3.12.
Freitag 4.12.
Samstag 5.12.
Sonntag 6. 12.
Montag 7.12.
Dienstag 8.12.
Mittwoch 9.12.
Donnerst. 10.12.
Freitag 11.12.
Samstag 12.12.
Sonntag 13.12.
Drei Mittwoch-Kurven
Drei Freitag-
Kurven
www.HeidelbergerAltstadtlaerm.de
Datensammlung zum Heidelberger Altstadtlärm
Zweck

Die bis jetzt vorhanden Schallpegelkurven zum nächtlichen Altstadtlärm in Heidelberg werden zur Zeit hier gesammelt.

Die Kurven sind als Hilfsmittel für eine transparente und effektive Stadtpolitik gedacht.
Transparent deswegen, weil mit diesen Kurven beide, Gegner und Befürworter, jeweils die Grundlagen der Entscheidungen nachprüfen und sogar nachmessen können.
Effektiv deswegen, weil mit diesen Kurven die Wirkung von Maßnahmen überprüft und, falls notwendig, verbessert werden kann.

Der erste Schritt in diese Richtung ist die Bereitstellung von Daten, mit denen man vergleichen kann. Dazu trägt diese Seite bei.
Gemessen:
Die Kurven auf dieser Seite wurden mit einem handelsüblichen Gerät der Firma Voltcraft gemessen. Das Gerät war vorher in wissenschaftlichen Messungen im Einsatz. Am 30. November ergab eine Überprüfung mit einem zugelassenen Eichgerät keine Veranlassung zu einer Nachjustierung.



Die mitgelieferte Software liefert dann diese Anzeige:

Kurven:

Die Schallpegelkurven erhält man dann z.B. mit Microsoft Excel.

Microsoft Excel wandelt die als Textdatei vorliegenden Daten in eine Tabelle um.



Über Einfügen/Diagramme werden damit Diagramme erstellt. Zur Weiterverarbeitung sind die Diagramme hier mit einem "Screenshot" aufgenommen und dann als Bilddatei gespeichert.
Die Originaldatensätze sind auf Anfrage jederzeit verfügbar.
Kurven lesen:

Die Kurven entstehen, indem alle nacheinander entstandenen Messpunkte miteinander verbunden werden. Daher zeigt jeweils der obere Rand der Zackenkurven die um diese Zeit höchsten gemessenen dBA Werte und der untere Rand der Zackenkurve die niedrigsten gemessenen Werte.
Strassenlärm ist ein vorwiegend diffuses Geräusch. Dieses diffuse Geräusch ist in diesem Fall hier ausserdem noch ohne jede Frequenzaufzeichnung aufgenommen. Jede Interpretation der Kurven muß daher immer unspezifisch bleiben.
Konzentriert man sich auf die Unterkante der Zackenkurve, dann findet man die klarsten Verhältnisse. Die Unterkante der Kurve zeigt, welche durchgängige Mindestbelastung an dieser Stelle zu dieser Zeit angetroffen wurde.

Die typische Kurve zeigt einen deutlichen Anstieg zum Beginn der Nacht, der später in ein gehobenes, leicht steigendes Plateau übergeht. Am Ende des Plateaus folgen ein oder mehrere, mehr oder weniger deutliche Kamel - Höcker. Diese Höcker enden mit einem ausgeprägten Abfall auf die niedrigsten Werte der Nacht. Von dort aus beginnt ein langsamer aber stetiger Anstieg, wenn die Stadt am Morgen aufwacht.
Einladung:

Wer Schallpegelkurven hat für diese Internetseite, ist eingeladen, sich zu melden.

Bürgerintiativen oder andere, die gerne Ihre Adresse hier aufgelistet hätten, sind ebenfalls eingeladen, sich zu melden.

Von wem:

Die Seite ist von
Götz Jansen
Kettengasse 13
69117 Heidelberg
06221 91 49 97
JansenG@aol.com
Links und Adressen:

http://www.heidelberg.de
stadt@heidelberg.de

Blog der Heidelberger Gruppierung LindA mit allen Zeitungsausschnitten und vielen Einträgen zu diesem Thema:
LindA - Leben in der Altstadt
War zeitweise geschlossen, ist inzwischen aber wieder offen.

Ganz neu: www.binetz.de (steht für BürgerInitiativennetz)

Aus Wiesbaden erhalten, sehenswert, sehr aufschlussreich: www.laermkarten.de/dialogforum2010/index.php
Das sind Lärmkarten vom Frankfurter Flughafen.
Das Dezibel (dB, bzw. dBA) ist eine logarithmische Maßeinheit.

Das hat damit zu tun, dass der Umfang der vom menschliche Gehör wahrgenommenen Lautstärke so groß ist, dass eine normale, eine lineare Skala sehr unpraktisch wäre diese Spannweite zu erfassen. Lautstärke misst man daher in einer logarithmischen Einheit.

Das hat aber zur Folge, dass die Orientierung auf einer Dezibel Skala für uns sehr fremd und ungewohnt ist.

Als Anhaltspunkt gilt allgemein, dass eine Steigerung des Pegels um 10 dBA als eine Verdopplung der Lautstärke empfunden wird. Das ist allerdings „nur“ eine Empfindung und entsprechend unsicher. Tatsächlich sprechen neuere Experimente auch dafür, dass eher ein Unterschied von 6 dBA als Verdopplung der Lautstärke empfunden werden.

Ganz ohne unsichere menschliche Empfindung kommt man aus, wenn man die Schallintensität betrachtet. Die Schallintensität kann errechnet werden, sie ist eine Leistung, ebenso wie auch z.B. Kilowatt eine Leistung ist.

Die Schallintensität wird schon durch eine Steigerung des Geräuschpegels um 3 dBA verdoppelt. Wenn morgens nicht eine Kehrmaschine durch die Straße fährt, sondern gleichzeitig zwei Kehrmaschinen im Tandem, ergäbe das eine Steigerung der Messung um 3 dBA. Beispielsweise kann also eine Verdopplung der Schallintensität durch eine Verdopplung der Schallquelle erzeugt werden.
Mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz hat sich die Bundesrepublik auf die Einhaltung folgender Richtwerte zur Lärmbelastung festgelegt:

Immissionsrichtwerte:
 
6 bis 22 Uhr
22 bis 6 Uhr
Industriegebiete
bis 70 dBA
bis 70 dBA
Gewerbegebiete
65 dBA
50 dBA
Kerngebiete, Dorf- und Mischgebiete
60 dBA
45 dBA
Allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete
55 dBA
40 dBA
Reine Wohngebiete
50 dBA
35 dBA
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45 dBA
<35 dBA
Den Verwaltungen ist die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung in der Verwaltungsvorschrift "TA Lärm" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) auferlegt worden. Die Tabelle steht in Abschnitt 6.

In der vorliegenden Sammlung von Schallpegelkurven können entsprechende 45 dBA - Bezugslinien den einzelnen Kurven jeweils zugeschaltet werden (s. dort "Richtwerte").

Die 30 dBA-Linien, die in den Vignetten eingetragen sind, haben keinen Zusammenhang mit den Immissionsrichtwerten, sie dienen nur als optische Bezugslinie um einen Gesamtüberblick zu erleichtern.

Spitzenpegelkriterium
Im letzten Satz von Abschnitt 6 der TA Lärm heißt es: "Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten." Dieses Kriterium (Spitzenpegelkriterium) wird jedesmal verletzt, wenn die gemessene Kurve die 65 dBA Linie überschreitet.

Der Mittelungspegel
Der Mittelungspegel nach der TA Lärm ist nicht zu verwechseln mit dem Mittelwert oder Mittelpegel. Der Mittelungspegel der TA Lärm wird technisch auch "energieäquivalenter Dauerschallpegel" genannt oder treffender "Intensitätsmittel". Er wird nach einer DIN Norm ermittelt und ist notwendig, um den ansteigenden Energiegehalt und damit die gesteigerte Stör-Eigenschaft von hohen Schalldrücken zu erfassen. Besondere Impulse, hier z.B. grölende Besucher auf der Straße, müssen wegen der subjektiven Störwirkung solcher Geräusche nach Anlage A 2.5.3. der TA Lärm zusätzlich noch durch Zuschläge berücksichtigt werden. Zum Beispiel für Gaststättenbesucher gelten Impulszuschläge von 8 dBA (Verwaltungsgerichtshof Mannheim 14. Senat 2736/01).

Beispielsweise mit diesen oder mit anderen Zuschlägen wird mit dem Mittelungspegel der Beurteilungspegel gebildet (TA Lärm Abschnitt 2.10). Der Beurteilungspegel ist dann der Wert, den die Immissionsrichtwerte zugrunde legen.

Die in einem Excel Programm ermittelten amtlichen Mittelungspegel bis sechs Uhr morgens sind in dieser Sammlung zu jeder Kurve angegeben (dort "Richtwerte"). Sie sind ausserdem in einer Übersicht zusammengestellt.

Die Mittelungspegel erlauben auch Vergleiche: Ein Mittelungspegel von 55 - 60 dBA, wie er z.B. in der Kettengasse schon am Dienstag erreicht wird, entspricht einem Wohnort 1600 m bis 2300 m neben dem Ende der Startbahn des Frankfurter Flughafens bei Tagesbetrieb. Oder: 65 - 70 dBA, wie sie z.B. in der Hauptstraße und in der Unteren Straße erreicht werden, entsprechen einem Schlafzimmer in 750 m bis 1000 m Abstand neben der Frankfurter Startbahn.

Das sieht man auf www.laermkarten.de/dialogforum2010/index.php. Dort sind entsprechende Werte des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie aufgetragen.
Nach dem Vergleich.

Nach dem vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim vorgeschlagenen und von der Stadtverwaltung angenommenen Vergleich (s. auch "Klage") soll jetzt die Stadtverwaltung eine Lärmberechnung erstellen (lassen), danach soll die Stadt unter Berücksichtigung der TA Lärm neue Sperrzeiten entscheiden.
Vor diesem Hintergrund haben wir an die Stadtverwaltung, an den Gemeinderat, an die Bürgerinitiativen und an die Presse eine Stellungnahme zum Vergleich geschickt sowie einen offenen Brief an den Oberbürgermeister.

Darin geht es darum, dass die rechtlichen Hürden zur Ermittlung einer rücksichtsvollen Sperrzeit in Heidelberg jetzt beseitigt sind und dass die angesprochenen Gremien und Organisationen jetzt am Zuge sind. Im offenen Brief an den Oberbürgermeister geht es darum, dass mit der Umsetzung des Vergleichs schon unmittelbar begonnen werden kann, nämlich durch Rücknahme der Ausnahmen für Clubs und Diskotheken.
Stand April 2013
Den aktuellen Stand der Umsetzung dieses Vergleichs sieht man (hier).

Details dazu:  


Jetzt gibt es auch einen ausführlichen Bericht des Mannheimer Morgen: MaMo 4.11.2013

Zur unabhängigen Presse in Heidelberg:
In Freiburg weiß man jetzt Bescheid über den Vergleich und seine mögliche Konsequenz (s. Badische Zeitung): ....."Möglich, dass die Lokale am Wochenende bald um 2 Uhr schließen müssen", meint Bürgeramtsleiter Köster..... - Auf solche Nachrichten müssen die Bürger und vor allem die betroffenen Altstadtbewohner in Heidelberg noch warten. Zur Badischen Zeitung: Vorsicht, die Tatsachenbehauptungen dort über Heidelberg sind teilweise nicht korrekt.
11.11.2013

Zum Umsetzungswillen:
Der fehlende Umsetzungswille, den ich in der Besprechung mit der Stadtverwaltung vom 12.6. schon beklagt hatte (s.o.) fehlt nach wie vor, auch sieben Monate nach dem Vergleich: Das Protokoll der Besprechung vom 21. 10. (angekündigt auch in MaMo 4.11.2013) fehlt auch vier Wochen nach dieser Besprechung immer noch.
18.11.2013
Es ist nur ein Protokoll, aber unser Anwalt mußte mahnen, damit wir es nach fünf Wochen jetzt sehen dürfen.
25.11.2013

 


Auch die Frist dieser zweiten Erinnerung ist ergebnislos abgelaufen. Vorsorglich sind deshalb die ersten Schritte zu einer Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Warum lässt eine an sich doch renommierte deutsche Stadt es soweit kommen??
19.2.2014
Die Berechnung liegt der Stadtverwaltung jetzt vor (28.2.). Uns liegt die Berechnung jedoch nicht vor. Wir können uns kein Bild machen, ob die jetzt endlich vorliegende Berechnung tatsächlich zur Erfüllung des Vergleichs beiträgt und gegebenenfalls wie weit. An einem ernsthaften Willen der Stadtverwaltung, den Vergleich umzusetzen, fehlt es also trotz allen immer wiederholten Beteuerungen ganz offensichtlich auch heute immer noch. Es sind jetzt mehr als zehn Monate nach Abschluss des Vergleiches vergangen. Wir haben die Berechnung und die entsprechenden Unterlagen inzwischen angefordert.
2.3.2014
Verhandlungen unter schwebender Zwangsvollstreckung.
11.3.2014

20.3.2014
Das kann man auch so ausdrücken: Zugang zu Sperrzeit-Grundlagen muss man in Heidelberg bei der Stadt per Zwangsvollstreckung erzwingen.
23.3.2014
Diese Pressemitteilung auch auf der Seite Stadtpolitik-Heidelberg.
Vorgelegte Frage für die Fragezeit im Gemeinderat:

24.3.2014
Jetzt gibt es sogar Nachricht von der für Heidelberg zuständigen Zeitung: RNZ 31.3.2014

Kommentare dazu:




Gleichzeitig erhalten wir auch die erste Reaktion des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu unserem Zwangsgeldantrag. Herr Bügermeister Wolfgang Erichson meint ja, dazu kann man auch "leere Drohung" sagen.
1.4.2014
Bericht von einer Veranstaltung der Bürgerinitiative LindA: RNZ030414.
3.4.2014
Offener Brief an die Stadtverwaltung
30.4.2014
Reaktion von Bügermeister Erichson dazu in der RNZ vom 3.5.14 .

Meine Kommentare zum RNZ Artikel an alle Gemeinderatsmitglieder:
Auch am Montag, 5.5.2014, kein Gutachten bei uns eingegangen.
Heute am Dienstag auch nichts, das große Indianer-Ehrenwort von Herrn Bürgermeister Wolfgang Erichson hat wohl nicht gehalten.
6.5.2014
Am 8.5. war das Gutachten bei uns, gestempelt nicht am 30.4., wie von Herrn Bürgermeister Wolfgang Erichson in der Zeitung angekündigt, sondern am 7.5.
Inzwischen interessiert sich jetzt auch der Mannheimer Morgen (wieder) für diese Sache, MaMo 9.5.14.

Neu ist in diesem Artikel, dass jetzt durch die Ankündigung von Änderungen der Sperrzeit die TA Lärm öffentlich respektiert wird.
Dazu, dass die Stadtverwaltung mit ihren Ausnahmegenehmigungen bewußt gegen Bundesrecht verstößt, gibt es keine Reaktion.
13.5.2014
Nach Durchsicht der Berechnung haben wir jetzt eine Liste mit Beanstandungen, Anmerkungen und Wünschen erstellt. Diese Liste wird von der Stadtverwaltung zur Zeit geprüft.
22.5.2014
Neue Presse Reaktionen: RNZ , Stadtblatt , MaMo.

Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Beanstandungen ist inzwischen da, darin ist keine der Beanstandungen, Anmerkungen und Wünsche erledigt.

Wir haben der Stadt deshalb angegeben, welche Auflagen (Word Datei) seitens der Stadt noch erfüllt werden müssen, bevor die Berechnung den Vergleich erfüllt.

Gleichzeitig stellen wir eine Lese - Hilfe zu der Berechnung hier als Word Datei zur Verfügung.

Die Bereithaltung der Berechnung selbst liegt im öffentlichen Interesse und ist daher Aufgabe der Stadt.
10.7.2014
Die Auflagen liegen jetzt auch dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe vor. Dort ist ja der Zwangsvollstreckungsantrag gegen die Stadt immer noch offen.

Die Stadtverwaltung hat die Berechnung inzwischen bereits verschiedenen Gruppierungen zur Stellungnahme vorgelegt. Das kann allerdings zu keinem Ziel führen.
Vorgelegt wurde jeweils die alte Berechnung, die aus den Auflagen resultierenden Korrekturen sind dort noch nicht berücksichtigt.
15.7.2014
Die Stadtverwaltung geht weder auf die Beanstandungen noch auf die Auflagen ein und bricht die Arbeit an einer belastbaren neuen Sperrzeitverordnung ab Abbruch. Unsere Position dazu: Herr Köster 12.8.14.

Während dessen steigt das öffentliche Interesse RNZ11.8.14.
14.8.2014
Drei Tage nachdem die Stadtverwaltung den Abbruch ihrer Arbeit an einer belastbaren Sperrzeitverordnung verkündet, fordert das im Zwangsvollstreckungsverfahren tätige Verwaltungsgericht selbst von der Stadt eine Stellungnahme zu unseren Auflagen, ebenso die Vorlage der Berechnung.
Trotz Sommerpause und Urlaubszeit gibt es ungewohnt zügig eine Stellungnahme der Stadt dazu, allerdings ohne auch nur im Geringsten auf unsere Auflagen einzugehen.
Insofern stellen wir in unserem Kommentar die Zusammenhänge wieder her, wir weisen erneut darauf hin, dass der augenblickliche Stand der Berechnung den Sinn und Zweck des Vergleichs, d.h. die vom Vergleich an die Stadt gestellte Aufgabe nicht erfüllt und daher nicht akzeptiert werden kann.

Die Stadtverwaltung hat die Arbeit abgebrochen, ohne bis heute die Auflagen zu beantworten. Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist das schwierig zu erklären. Ein einseitig erklärter Abbruch ist in unserem Vergleich prinzipiell zwar möglich, für unseren Fall wäre aber u.a. darzulegen, dass unsere Auflagen etwa ohne Antwort gelassen wurden, um auf diese Weise "das Ziel einer Verständigung" besser zu erreichen. Das wird schwierig.
Auch der Abbruch selbst ist sehr deutlich: Anstatt auf "das Ziel einer Verständigung", verweist er auf den Rechtsweg (s. 3. Absatz, letzter Satz.).
16.9.2014
Zum besseren Überblick:

21.9.2014
Das Zwangsgeldverfahren gegen die Stadt schwebt, die Berechnung ist nicht anerkannt, kein Friedensplan weit und breit, unbeirrbar und unbeeindruckt marschiert die Entwicklung weiter: Für den 12. 11. ist zu der einseitig als endgültig erklärten Berechnung eine Anhörung von LindA, Verein Alt-Heidelberg, Dehoga, Stadträten und anderen einberufen.
4.11.2014
In dieser Sache steht die Gesundheit der Heidelberger Anwohnerfamilien seit über einem Jahr ganz am Ende der Prioritätenliste, sie muss warten.

Dabei wird die Sperrzeitverschiebung um eine Stunde, die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gefordert hat, durch die zur Zeit diskutierte Berechnung auf jeden Fall gedeckt. Auch die Stadtverwaltung hat das schon geraume Zeit faktisch akzeptiert.

Warum die Stadtverwaltung trotzdem um jeden Preis weiter streiten muss, dafür haben wir bis jetzt noch keine sachliche und vernünftige Erklärung gefunden. Vielleicht klärt sich das ja in der geplanten Anhörung am 12. 11.

Wir können den Streit auf der derzeitigen Basis nicht beenden. Eine Berechnung, die die vorgelegten Beanstandungen nicht aushält, hält auch die zu erwartenden Angriffe von Gegnern der Sperrzeitverschiebung nicht aus. Unser ganzer bisherige Einsatz wäre damit umsonst.
6.11.2014
Ein neuer Artikel der RNZ: RNZ131114
17.11.2014
Die Berechnung der Stadt muss keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten. So entscheidet jetzt das VerwG Karlsruhe. (S.4, letzter Absatz, Mitte.) Unser Zwangsgeldantrag wird damit abgelehnt.

Das steht in vollem Widerspruch zu dem, was der Verwaltungsgerichtshof den Parteien auferlegt hat, es läuft dem Ziel des Vergleichs entgegen. Wir müssen deshalb Beschwerde einlegen, beim VGH in Mannheim.
23.11.2014
Aufstellung unserer Beschwerdegründe.
2.12.2014
Artikel (Interview) RNZ031214. Noch ein Interview, diesmal ein nicht gesendetes, aber an den Gemeinderat verteiltes: SWF. Dazu eine Presseerklärung von LindA.
11.12.2014
Inzwischen haben wir unsere Beschwerdegründe ergänzt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat anstatt kürzeren Gaststättenöffnungszeiten, längere Öffnungszeiten eingeführt (die sog. Landesregelung, Wochentags bis 3, Wochenende bis 5 Uhr). Durch einen Aussetzungsantrag der Bunten Linken und durch die Informationen von uns war der Gemeinderat vollständig informiert über das vor dem VGH schwebende Verfahren. Zeitungsreaktionen dazu: RNZ1712Wirte, RNZ1812Fonds, RNZ1812lockert, RNZ1912schafftab.
22.12.2014
Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft GAL/HDp&e/gen.hd "Schwarzer Donnerstag für die Altstadt". Gemeinderatsbeschluss im Stadtblatt.
29.12.2014
Kommentare zu letzten Äußerungen der Verwaltung.
1.1.2015
Inhaltlich haben wir auf unsere Kommentare keine Reaktion, aber die Liste der Heidelberger Gemeinderäte, die in Zukunft nicht informiert werden wollen, hat sich auf 4 Gemeinderäte erhöht.
2.1.2015
Die Entgegnung der Stadt auf unsere Beschwerde ist jetzt eingegangen.
Darin werden die alten Positionen wiederholt, ohne sie mit unseren Positionen zu vergleichen, sie werden diesmal lediglich etwas steifer ausgedrückt als vorher.
20.1.2015

Mit Entscheidung vom 5.2.2015 hat der VGH unsere Beschwerde jetzt zurückgewiesen.

Kommentar dazu:
Das eine passt nicht zum anderen. Entweder die Abweisung ist ein Rechtsfehler oder die Empfehlung des Vergleichs durch den VGH war ein Fehler.
Wäre die Rückweisung der Beschwerde rechtsfehlerfrei, dann ließe sie nur den Schluss zu, dass mit dem Vergleich die Anwohner in der Heidelberger Altstadt und natürlich wir, die Kläger, in eine unlösbare Situation eingewunken wurden, schutzlos der Willkür der Prozessgegner ausgeliefert. In dem abgeschlossenen Vergleich war die Beschwerdemöglichkeit die einzige Hoffnung auf eine unvoreingenommene, neutrale Behandlung der Anwohnerbelange.

Zum gleichen Zeitpunkt wie die Rückweisung hatten wir unsererseits angesichts der inzwischen entstandenen Gesamtsituation einen Antrag auf einstweilige Anordnung ausgearbeitet. Durch die Rückweisung wurde der allerdings hinfällig. Durch die Rückweisung wurde das Verfahren geschlossen, ein Antrag auf einstweilige Anordnung hätte aber ein laufendes Verfahren benötigt.

Das heißt, für uns ist diese Angelegenheit damit jetzt erledigt, neue Initiativen ergreifen wir nicht mehr.

Danke für Ihr Interesse in dieser Sache und schöne Zeit noch!

Sabine und Götz Jansen
21.2.2015
RNZ vom 23.2.2015

Anderswo ist "Heidelberger Zustände " schon ein Schimpfwort: http://www.fuertheraltstadtlaerm.de/ dort unter "Verhalten der Stadt".

Heidelberger Mietabschlag bei Lärmeinwirkung.


Ausschnitte aus der RNZ:
5.11.16 Heidelbergs Altstadtkneipen sollen wieder früher schließen - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung

Hintergrund zu 5.11.16 RNZ

8.11.16 Für Ausgehkultur oder mehr Nachtruhe - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung

15.11.16 Alle sind für eine neue Sperrzeiten-Regelung in Heidelbergs Kern-Altstadt - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung
Hintergrund zu 15.11.16 RNZ

9.12.16 Mehrheit im Gemeinderat will den Heidelberger Sperrzeiten-Feldversuch beenden - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung

20.12.16 Heidelbergs Oberbürgermeister sieht wenig Spielraum bei Sperrzeiten - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung

21.12.16 Heidelberger Gemeinderat stimmt überraschend für liberale Sperrzeiten - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung

27.12.16 Stadträte wollen Entlastung für Anwohner - Nachrichten aus Heidelberg - Rhein Neckar Zeitung

28.12.16 Stadtblatt Heidelberg Neue Sperrzeiten 2017
3.1.2017
Beschwerde gegen neue Ausnahmen

Wegen neuer Ausnahmen zur Sperrzeit, habe ich am 18.3.10 beim Regierungspräsidium in Karlsruhe eine Aufsichtsbeschwerde gegen unseren Oberbürgermeister Herrn Dr. Würzner eingereicht. Auf diesem Link hier Aufsichtsbeschwerde kann man sich die Beschwerde als .pdf Datei (6 Seiten, 350 KB) ansehen.

Die Begründung der städtischen Maßnahme steht hier: Auskunft (.pdf Datei, 1 Seite).

Das Ziel, das ich mit der Beschwerde verfolge, ist: Messwerte sollen respektiert werden, Realitäten auf den Altstadtstraßen sollen anerkannt werden. In der Heidelberger Altstadt sind dauerhafte Lösungen anders nicht denkbar.

Am 22.7.10 hat das Regierungspräsidium darauf geantwortet: Antwort des Regierungspräsidiums

Meine Reaktion darauf an das Justizministerium: Justizministerium BW

Das Innenministerium hat abschliessend so reagiert: Innenministerium BW
Klage

Inzwischen habe ich eine Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe vorbereitet. Klageentwurf (.pdf Datei, 4 Seiten) dazu: Anlagensammlung (.pdf Datei, 9 Seiten)

Der Entwurf lag seit dem 19. Juli Herrn Dr. Würzner zur Information vor.
Am 27. Juli haben wir die Klage eingereicht. Dem Entwurf zusätzlich zugefügte Anlagen: Antwort des Regierungspräsidiums auf die Beschwerde und OVG und VGH Leitsätze zur Zurechnungsfrage (die sind auch bei "Lärm und Sperrzeit" Texte, dort "Auswirkung auf die Nachbarschaft")

Nach zwei Erinnerungen der Stadtverwaltung durch das Gericht lag aus Heidelberg bis zum 23. November noch keine Stellungnahme vor. In dieser Zeit haben wir das Gericht auf den Film "Ballermann
am Neckar"(= Video zum Heidelberger Altstadtlärm
SWR - Video zum
Heidelberger Altstadtlärm
) aufmerksam gemacht, mit dem Hinweis, dass die

Heidelberg Besucher in diesem Film nach ihren Herkunftsangaben 1 aus Ladenburg (15 km), 1 aus Sinsheim (29 km), 2 aus Mainz (90 km) stammen.

In dieser Woche haben wir dem Gericht auch die Beschlussvorlage vorgelegt, mit der in der Gemeinderatsitzung vom 17.12.2009 (s. Internetseite der Stadt) die heute gültige Sperrzeitregelung vor der Abstimmung begründet wurde.

Die Stellungnahme der Stadt fehlt immer noch, vorab haben wir schon mal unsere Standpunkte zusammengestellt und dem Gericht vorgelegt.
Stand Nov. 2010
Den Klageantrag haben wir geändert und neu vorgelegt: Klageantrag 05. Dez.

Jetzt haben wir auch eine Reaktion der Stadtverwaltung Schriftsatz vom 30. November und unsere Antwort darauf: Auf den Schriftsatz v. 30.11.
Stand Dez. 2010
Weitere Entwicklungen dazu sind erst im März zu erwarten, das ergab eine Rückfrage beim Gericht.
Stand Feb. 2011
Die Akte liegt beim Richter.
Stand März 2011
Das Gericht hat uns verschiedene Fragen vorgelegt: Anfrage 22.03. Die Beantwortung dieser Fragen haben wir dem Ermessen des Gerichts unterstellt: Auf die Anfrage 23.03. Inhaltlich hatten wir uns in unserer Antwort auf die Reaktion der Stadtverwaltung (s.o.) zu diesen Fragen schon geäußert.

Leitsätze zu den vom Gericht angeführten Entscheidungen: Entscheidungen zur Anfrage
Stand März 2011
Vom Gericht haben wir jetzt die Auskunft: für diese Klage lassen sich zur Zeit keine Termine einschätzen.

Ausschnitt aus der Rhein-Neckar-Zeitung vom 27. 5. und Vorlage beim Gericht.
Stand Mai 2011
Den bevorstehenden Jahrestag der Klageeinreichung habe ich zum Anlass genommen, die Situation für das Gericht zusammenzufassen unter dem Motto "der Fall verdient keinen Aufschub". KeinAufschub
Stand Juni 2011
Klagen von Wirten gegen die Stadt Heidelberg haben inzwischen schon eine Entscheidung. Es handelt sich um Klagen, die laut ihrem Aktenzeichen anscheinend deutlich nach uns eingereicht worden sind. Um das aufzuklären, habe ich mich an die Verwaltungsabteilung des Gerichtes gewandt. Antrag Verwaltungsabteilung.
Stand Oktober 2011
Es ist soweit, Verhandlungstermin ist am 9. November, 9:30 Uhr Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, Röntgenstraße 2a, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 3.

Last minute - Argumente: Eingabe der Stadtverwaltung und unsere Erwiderung darauf.

Die Begründung fehlt noch, aber so viel ist klar: die Klage ist abgewiesen. Die Verhandlung war klar und auch für uns, als Nicht Vertretene, sehr gut geführt. Aus dem Verlauf der Verhandlung ergibt sich, dass Fragen zum Sachverhalt ganz sicher nicht der Grund sind für die Abweisung. Eher ist zu erwarten, dass die Abweisung mit einer anderen Einordnung der Entscheidungen des obersten Gerichtes begründet wird. Besonders würde sich das auf die 1 C 10/95 des Bundesverwaltungsgerichtes beziehen und auf die sich darauf aufbauenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe. Die BVerwG 1 C 10/95 spielt beispielsweise in unsere Standpunkte eine Rolle und in unserer Erwiderung Auf den Schriftsatz v. 30.11.

In der nächsten Instanz, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, herrscht Vertretungszwang. Wir sind also jetzt auf Anwaltssuche und hoffen, dass die Begründung der Abweisung bald kommt.
Stand November 2011
Unsere Anwaltsuche ist inzwischen abgeschlossen, die Begründung des Urteils fehlt allerdings immer noch. Erst wenn die Urteilsbegründung bei uns eingegangen ist, kann das Verfahren weiter gehen, erst dann können wir Berufung einlegen und dann unsere Berufung begründen. Eine Rückfrage beim Gericht ergab, im ungünstigsten Fall kann die Abgabe der Urteilsbegründung sich bis zu sechs Monate nach dem Gerichtstermin hinziehen.
Stand Januar 2012
In der Wartezeit auf die Urteilsbegründung etwas zum Lesen über "Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm", über "Lärm-Richtlinien", über "Straßen mit hohen Lärmpegeln und einer großen Zahl von Betroffenen", über "Dezibel", über "kurzfristig umsetzbare Maßnahmen mit spürbarer Wirkung": Heidelberger Lärmschutz aus dem Stadtblatt vom 1. Februar 2012.

Noch mehr Lesestoff, diesmal aus dem Spiegel Nr. 5/2012, S. 106 Quälender Lärm. Ab der vierten Seite unten geht es dort auch darum, daß Lärm gesundheitschädlich ist. Das ist lange bekannt und das ist ja auch die Grundlage für das Bundes-Immissonsschutzgesetz und die TA Lärm. Jetzt weiß man, der Gesundheitsschaden tritt auch dann ein, wenn der Betroffene sich dessen gar nicht bewußt wird, das heißt: auch wenn er z.B. gar nicht aufwacht durch das Geräusch.
Hätten diese Untersuchungen schon beim Aufstellen des BImschG vorgelegen, wäre das BImSchG sicher schärfer ausgefallen. Eine Verschiebung der Beweislast wäre beispielsweise eine der Möglichkeiten gewesen, diesen Umstand zu berücksichtigen.
Stand Februar 2012

Geschafft! Unsere Berufung ist zugelassen! Damit ist unser Fall anerkannt als ein Fall, der die Gesetzeslage in Heidelberg und ihre Einhaltung betrifft, ein Fall, der nicht abgetan werden kann als ein Fall von Nörglern, die sich über unabänderliche Verhältnisse beschweren. Das wollten wir nur erreichen.
Doch Schritt für Schritt:
Die Urteilsbegründung kam am 5. April. Die Urteilsbegründung stützt sich allerdings nicht wie nach dem Verfahren erwartet, auf eine eigene Interpretation der bisherigen Rechtsprechung. Die Urteilsbegründung stützt sich überraschenderweise auf die Existenz eines allgemeinen Verkehrslärms in der Heidelberger Altstadt. Überraschend ist das deswegen, weil wir diesen Effekt schon in der Klageschrift ausgeschlossen haben und die entsprechenden Gründe dafür angegeben haben. Überraschend ist das auch deshalb, weil selbst die Gegenseite zu einem allgemeinem Verkehrslärm nichts anderes vorgetragen hat als wir.
Jetzt geht es also in die zweite Instanz. Normalerweise ist das Recht auf eine Berufungsinstanz Grundbestandteil eines funktionierenden Rechtssystems. In unserem Fall hat jedoch der Richter keine Berufung auf sein Urteil zugelassen. So etwas ist in bestimmten Fällen möglich. Ob einer dieser bestimmten Fälle hier gegeben ist, ist nicht ersichtlich, immerhin ist aber eine wesentliche Grundlage des Urteils, nämlich die Existenz von allgemeinem Verkehrslärm nachts in der Heidelberger Altstadt, nicht soweit verhandelt worden, dass diese Urteilsgrundlage ernsthaft plausibel oder verständlich geworden wäre.
Um trotz der Ablehnung doch zur Berufung zugelassen zu werden, mussten wir erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen und begründen, eine Nichtzulassungsbeschwerde. Für sie ist der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, also die nächste Instanz, zuständig.
Die Antwort auf diese Beschwerde liegt jetzt vor. Unsere Berufung gegen das Karlsruher Urteil wird gegen die Entscheidung des Karlsruher Richters zugelassen. Es kann jetzt also weitergehen. Zur Zeit arbeiten wir an der Begründung der Berufung.
Anders als in der vorherigen Instanz haben wir uns allerdings in dieser Instanz entschlossen, mit der Veröffentlichung der jeweiligen Schriftsätze hier auf dieser Seite noch zu warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Stand August 2012
Unsere Berufung ist inzwischen begründet, die Stadtverwaltung hat sich zu unserer Begründung auch schon geäußert. Eventuelle Bemerkungen darauf von unserer Seite sind noch offen. Als Nächstes kommt wohl die Festsetzung eines Verhandlungstermins durch das Gericht.
Stand November 2012
Termin beim Verwaltungsgerichtshof: der 16. April!

Inzwischen hat sich die Rechtsprechung zu unserem Problem weiter gefestigt, das zeigen die neueren Urteile. Als Beispiel dafür ist die pdf Datei "Auswirkung auf die Nachbarschaft" auf der Schaltfläche "Lärm und Sperrzeit" mit einem neueren Urteil ergänzt.
Ein weiteres Beispiel ist das Urteil VGH Mannheim 6 S 947/12, eine Kurzfassung davon steht in "Die Sperrzeitverordnung vereinfacht und leichter verständlich".
Oft sind auch die Ausnahmen von einer Sperrzeit ein Problem für die Anwohner. Hier ein Text zur Rechtslage bei Ausnahmen.
Stand Februar 2013

Eine Zusammenfassung der Entwicklung bis hierhin: Was bisher geschah.
Stand März 2013

In einem Erörterungstermin vor der Verhandlung hat der Verwaltungsgerichtshof mit den Parteien einen Vergleich entwickelt und beiden Seiten empfohlen. Der Vergleich ist von beiden Seiten angenommen, das Verfahren ist damit beendet, der Verhandlungstermin ist aufgehoben.

Dazu war notwendig, unseren Klageantrag weiter zu öffnen und auf bestimmte Sperrzeitveränderungen ganz zu verzichten. Im Gegenzug hat das Gericht der Stadtverwaltung auferlegt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes über eine neue Sperrzeitverordnung zu entscheiden. Darum haben wir immer gekämpft. Zur Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes gehört beispielsweise, dass die Zeiten und die Grenzwerte der TA Lärm zu beachten sind.

Andere wichtige Punkte des Vergleichs sind:
- Unsere Klage war zulässig, Gemeinderatsbeschlüsse sind also durchaus einer Überprüfung durch Betroffene zugänglich. Das gilt für Anwohner genauso wie für Wirte.
- Unsere Messungen zusammen mit den inzwischen von der Stadt vorgenommenen (Hand-) Messungen wären vollkommen ausreichend gewesen, um uns in einer Fortsetzung des Prozesses ggf. eine Sperrzeitverlängerung um eine Stunde zuzusprechen.

Eher am Rande von Interesse und doch aufschlussreich ist der Hinweis auf "Maßnahmen aktiven Lärmschutzes" im Beschluss. Damit war gemeint, ggf. die Kettengasse in den Nachtstunden aus Lärmschutzgründen für Passanten zu sperren.

Die Mechanik des Vergleichs:
Die Stadtverwaltung soll jetzt eine Lärmberechnung erstellen (lassen), danach soll die Stadt unter Berücksichtigung der TA Lärm neue Sperrzeiten entscheiden.

Lärmberechnung oder auch "Lärmprognose": Anhand der eingegebenen Zahl der Gäste wird in einer Software mit Zusatzfaktoren je nach örtlichen Verhältnissen und evtl. anderen Gegebenheiten der zu erwartende Lärm ermittelt. In der Industrie ist das ein normales Planungsinstrument, anscheinend auch bei der Planung von Verkehrswegen.

Hier bei Straßenlärm aus Gaststätten bietet dieses Instrument wichtige Vorteile: Die Software berechnet nur die Effekte, die bewußt berücksichtigt werden sollen. Störende Elemente wie Fremdgeräusche oder anderes finden keinen Eingang in die Berechnung. Dadurch hält das Ergebnis besser Stand gegenüber Argumenten von Betroffenen, in diesem Fall sind das beispielsweise Argumente der Anwohner oder Argumente der Wirte. Das Instrument ermöglicht einen stabileren Konsenz zwischen den Interessengruppen.

Richtig benutzt, kann dieses Instrument sicher viel zur Entspannung der Situation in Heidelberg beitragen, das ist der Grund, warum das Gericht dieses Instrument vorgeschlagen hat und das ist sicher auch der Grund, warum die Stadtverwaltung diesen Vergleich ohne zu Zögern angenommen hat.

Weiter geht es auf der Texttafel rechts: "Nach dem Vergleich" oder (hier) und nach oben scrollen.
Stand April 2013

Texte zu Lärm und Sperrzeit  



Sperrzeit (Gesetz, bzw. Verordnung, .pdf Datei, 1 Seite)

Gewichtung (z.B. Gewichtung des Nachtruhebedürfnisses von Anwohnern gegenüber dem Interesse des Inhabers einer Gaststätte, .pdf Datei, 3 Seiten)

Auswirkung auf die Nachbarschaft (Zuordnungsfrage,  An- und Abverkehr, .pdf Datei, 4 Seiten)

Sperrzeitverlängerung (.pdf Datei, 2 Seiten)

Die Sperrzeitverordnung vereinfacht und leichter verständlich (.pdf Datei, 2 Seiten)

Rechtslage bei Ausnahmen (.pdf Datei, 3 Seiten)
Vergleich vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht  

Dieser Vergleich vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht ist mir von Frau Marlen Theiß (marlen.t@t-online.de) übermittelt worden: Wiesbadener Vergleich

Das war 2010. Was damals meinerseits eine Gefälligkeit war und ein Dankeschön an die Wiesbadener für Ihre Unterstützung, ist heute anscheinend nicht mehr recht. Auf ausdrücklichen Wunsch aus Wiesbaden deaktiviere ich diesen Link heute, Nov. 2015.
Kettengasse, gegenüber dem Club Tangente

Das Bild ist aus einem Film von Ulrike Baur für die SWR - Sendung "Schlaglicht". Titel des Films: "Ballerman am Neckar", er wurde gesendet am 21.9.10, 22.30 Uhr.

Links zum vollständigen Film auf YouTube sind hier:

Erster Teil:
http://www.youtube.com/watch?v=JG4MNBCdJ5k&feature=player_embedded

Zweiter Teil:
http://www.youtube.com/watch?v=a9jCJXJK9tc&feature=player_embedded
Bürgeraussage zum Heidelberger Altstadtlärm  

Von Herrn Danner habe ich eine Erklärung zum Heidelberger Altstadtlärm erhalten und im Verfahren vorgelegt: Lärmerklärung
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